17. August 2016 Thomas Fink

Der erste Entwurf

Erste Aktivität: Das Bohrgerät für die Sondierungen am Grundstück

Weil die Altlastensituation unseres Grundstücks ungeklärt war und der Verkäufer dafür nicht haften wollte, haben wir ein Rücktrittsrecht vereinbart bis wir dieses Risiko durch ein Bodengutachten abgeklärt haben.  Das Beitragsbild zeigt die Bohrmaschine, die Sachbearbeiterin des Gutachters und den Bauherrn.

Die Zeit haben wir genutzt um einen ersten Entwurf erstellen zu lassen und diesen mit dem Stadtplanungsamt zu besprechen. Wir wollten dabei auch klären, ob die GFZ von 1,2, die im Bebauungsplan festgelegt ist, das letzte Wort darstellt. So ganz einfach war es dann doch nicht, auf dem schmalen Grundstück eine anspruchsvolle Architektur zu entwickeln, die darüber hinaus noch eine wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes zulässt.

Von der Stadt Nürnberg haben wir nach Vorlage des ersten Entwurfs die Antwort bekommen, dass man die GFZ auch geringfügig überschreiten kann, aber auch den Hinweis, dass wir – speziell auf der Nordseite – keine lange gerade eintönige Fassade planen sollten.

Das alles war im Februar und im März. Im April bekamen wir das Bodengutachten, wir müssen in geringem Umfang mit Altlasten rechnen, die auf den Sondermüll gefahren werden müssen. Daraufhin verzichteten wir auf unser Rücktrittsrecht, bezahlten den Kaufpreis und sind jetzt Eigentümer des Grundstücks Flataustraße 14.

Im nächsten Beitrag – wegen Urlaub erst im September – werde ich von dem zweiten verbesserten Entwurf berichten und ab dann geht es wirklich um BIM. Versprochen!!!

Tiefgeschoss

Tiefgeschoss

Erdgeschoß

Erdgeschoß

Obergeschoß und Penthouse

Obergeschoß und Penthouse

Abstandsflächen

Abstandsflächen

 

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